Neuseeland - 33 Geheimtipps vom Spezialisten

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB) Die Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbe- ziehungen zwischen Ihnen und der Dreamtime Travel AG bzw. Australasia Travel Service AG, nach- folgend „Veranstalter“ genannt. Bei vermittelten Leistungen Dritter wie Pauschalreisen anderer Reiseveranstalter oder Einzelleistungen wie Flugscheine, Mietwagen oder Hotelunterkünfte schliessen Sie den Vertrag direkt mit den entsprechenden Unternehmen ab, und wir sind nicht Vertragspartei. 1. Vertragsabschluss 1.1. Abschluss des Reisevertrages Der Vertrag zwischen Ihnen und dem Veranstalter kommt mit der Ent- gegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmel- dung direktbeim Veranstalter oder bei Ihrem Reisebüro zustande. Von jenem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und dem Veranstalter wirksam. Melden Sie zusätzliche Reiseteil- nehmerInnen an, so stehen Sie für deren Vertragspflichten ein. 1.2. Buchung via Reisebüro Das Reisebüro ist Ihr Berater und vertritt Sie uns gegenüber. Es leitet in Ihrem Auftrag die Anmeldung an uns weiter. Massgeblich ist unsere Bestätigung an Ihr Reisebüro. 1.3. Leistungen, Nebenabreden Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Lei- stungsbeschreibung in unseren Katalogen sowie den Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche etc.) bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen Bestä- tigung durch den Veranstalter. Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt des Reiseprospektes einschliesslich der Reisebedingungen abweichende Zusicherungen zu geben oder abändernde oder ergän- zende Vereinbarungen zu treffen. 2. Preise und Zahlungsbedingungen 2.1. Preise Die Preise für Reisearrangements ersehen Sie aus Prospekt, Preisliste oder Offerte. Sie verstehen sich, wenn nichts anderes erwähnt ist, in Schweizer Franken. 2.2. Gebühren für Beratung und Reservation/Auftragspauschale Ne- ben den im Katalog erwähnten Preisen erhebt der Veranstalter bzw. Ihr Reisebüro zusätzlich eine Gebühr für die Reservierung, Bearbei- tung und Beratung. 2.3. Kreditkartengebühr Für den Zusatzaufwand bei Bezahlung mit Kreditkarte verrechnet der Veranstalter bzw. Ihr Reisebüro die Gebühr der Abrechnungstelle an Sie weiter. 2.4. Zahlungskonditionen Bei der Anmeldung oder spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Bestätigung ist eine Anzahlung von mindestens 25% des Arrangementpreises zu leisten. Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Betrag anlässlich des Vertragsabschlusses zu bezahlen. Der Restbetrag ist spätestens 5 Wochen vor Reiseantritt zu zahlen. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt den Veranstalter, die Reiseleistung zu verweigern. Flugscheine zu Spezialtarifen sind zum Zeitpunkt der Ticketausstellung bezahlbar. 3. Umbuchung und Änderungen durch den Reisenden 3.1. Umbuchungen Bei Änderungen (Namensänderung, Änderung des Reisedatums, Um- buchung der Unterkunft oder des Mietwagens, etc.) erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.– pro Person. Hinzu kommen noch eventuelle Telefon-, Telefax und E-Mailspesen. Nach Beginn der Annullierungsfristen gelten die Bedingungen gemäss Ziffer 4. 3.2. Ausnahmen Für Flugscheine und gewisse Landleistungen gelten besondere Um- buchungs- und Änderungsbestimmungen. Diese besonderen Bestim- mungen werden in unserer Reisebestätigung speziell erwähnt. 4. Annullierung durch den Reisenden 4.1. Meldung Falls Sie Ihre Reise nicht antreten können, müssen Sie dies dem Ver- anstalter oder Ihrem Reisebüro durch einen eingeschriebenen Brief mitteilen. Massgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Bei einem Rücktritt haben wir, beziehungsweise die in der Reisebestä- tigung aufgeführten Reiseveranstalter, Anspruch auf eine angemes- sene Entschädigung. 4.2. Bearbeitungsgebühren Bei Annullierung oder Teilannullierung einer bestätigten Buchung er- heben wir eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.– pro Person. Hinzu kommen noch eventuelle Telefon-, Telefax und E-Mailspesen. Zusätzlich werden Annullierungskosten gemäss Ziffer 4.3 fällig. 4.3. Annullierungskosten Bei Annullierung oder Teilannullierung einer bestätigten Buchung erheben wir zusätzlich zu der Bearbeitungsgebühr (Ziffer 4.2) An- nullierungskosten. 4.3.1. Normale Annullierungskosten Bis 46 Tage vor Reisebeginn 15% 45 - 31 Tage vor Reisebeginn 30% 30 - 16 Tage vor Reisebeginn 50% 15 - 08 Tage vor Reisebeginn 80% 07 - 0 Tage vor Reisebeginn 100% 4.3.2. Abweichende Annullierungskosten Für Annullierung, Änderung oder Umbuchung von geführten Privat- und Gruppenreisen, Unterkünfte in staatlichen oder privaten Natur- und Wildschutzgebieten sowie für Bahnbillette gelten die folgenden verschärften Annullierungskosten: bis 66 Tage vor Abreise 30% 65 - 31 Tage vor Abreise 50% 30 - 16 Tage vor Abreise 80% 15 - 0 Tage vor Abreise 100% 4.3.3. Annullierung Flug Bei der Annullierung einer definitiven Flugbuchung erheben wir eine Gebühr von Fr. 100.– pro Person. Nach Ausstellung der Flugscheine gelten die Bedingungen des entsprechenden Flugtarifes bzw. der Flug- gesellschaft. Für Internet- und andere Spezialtarife ist in der Regel keine Rückerstattung möglich. 4.3.4. Veranstaltungstickets Bei Annullierung von Konzert-, Theater-, Oper- oder Sporttickets sind 100% Stornogebühren fällig, sobald das Arrangement vom Veranstal- ter schriftlich bestätigt ist. 4.3.5. Abweichende Bedingungen Für einzelne Leistungen oder zu bestimmten Jahreszeiten/Hochsai- sonperioden gelten spezielle Annullierungsbedingungen. Details finden Sie auf unserer Reisebestätigung. 4.4. „No Show“ – nicht Erscheinen Wenn Sie einen Flug, Zug oder ein Schiff verpassen, besteht keine Möglichkeit auf Rückerstattung. Verpassen Sie den Rückflug, so müs- sen Sie auf eigene Kosten einen anderen Rückflug buchen. Dies gilt insbesondere auch bei Flugplanänderungen. 4.5. Sie brechen die Reise ab Brechen Sie die Reise ab, geben Sie ein Fahrzeug früher zurück oder annullieren Sie an Ort und Stelle einzelne Leistungen, können grundsätzlich keine Rückerstattungen vorgenommen werden. Sofern die Leistungsträger vor Ort für die von Ihnen nicht bezogenen Leistungen eine Rückerstattung vornehmen, erhalten Sie von uns eine Rückvergütung abzüglich einer Bearbeitungs- gebühr nach Ziffer 3.1. Für solche Rückvergütungen/Ansprüche benöti- gen wir eine schriftliche Bestätigung der betroffenen Leistungsträger. 5. Meldung einer Ersatzperson Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie bis 46 Tage vor Abreise eine Ersatzperson benennen, die bereit ist, die Reise unter den gleichen Bedingungen an Ihrer Stelle anzutreten. Die Ernennung ei- ner Ersatzperson ist nur möglich, wenn dies alle beteiligten Leistungs- träger, insbesondere die Fluggesellschaft, akzeptieren. In jedem Fall wird bei der Ernennung einer Ersatzperson eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 200.– erhoben.

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