TAUCHEN 2019

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB) Die Allgemeinen Vertrags- und Reisebe- dingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Dreamtime Travel AG bzw. der Travel Service St. Gallen GmbH und der Australasia Travel Service AG, nachfolgend «Veranstalter» genannt. Bei vermittelten Leistungen Dritter wie Pauschalreisen anderer Reiseveranstalter oder Einzelleistungen wie Flugscheine, Mietwagen oder Hotelunterkünfte schlies- sen Sie den Vertrag direkt mit den entsprechenden Unternehmen ab, und wir sind nicht Vertragspartei. 1. Vertragsabschluss 1.1 Abschluss des Reisevertrages Der Vertrag zwischen Ihnen und dem Veranstalter kommt mit der Ent- gegennahme Ihrer schriftlichen, tele- fonischen oder persönlichen Anmeldung direkt beim Veranstalter oder bei Ihrem Reisebüro zustande. Von jenem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und den Veranstalter wirksam. Melden Sie zusätzliche Reise- teilnehmerInnen an, so stehen Sie für deren Vertragspflichten ein. 1.2 Buchung via Reisebüro Das Reisebüro ist Ihr Berater und vertritt Sie uns gegenüber. Es leitet in Ihrem Auftrag die Anmeldung an uns weiter. Massgeblich ist unsere Bestätigung an Ihr Reisebüro. 1.3 Leistungen, Nebenabreden Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unseren Katalogen sowie den Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonder- wünsche etc.) bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen Bestätigung durch den Veran- stalter. Reisebüros sind nicht bevoll- mächtigt, vom Inhalt des Reiseprospektes einschliesslich der Reisebedingungen ab- weichende Zusicherungen zu geben oder abändernde oder ergänzende Verein- barungen zu treffen. 2. Preise und Zahlungsbedingungen 2.1 Preise Die Preise für Reisearrangements ersehen Sie aus Prospekt, Preisliste oder Offerte. Sie verstehen sich, wenn nichts anderes erwähnt ist, in Schweizer Franken. 2.2 Gebühren für Beratung und Reservation/Auftragspauschale Neben den im Katalog erwähnten Preisen erhebt der Veranstalter bzw. Ihr Reisebüro zusätzlich eine Gebühr für die Reservierung, Bearbeitung und Beratung. 2.3 Kreditkartengebühr Für den Zusatzaufwand bei Bezahlung mit Kreditkarte verrechnet der Veranstalter bzw. Ihr Reisebüro die Gebühr der Abrechnungsstelle an Sie weiter. 2.4 Zahlungskonditionen Bei der Anmeldung oder spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Bestätigung ist eine Anzahlung von mindestens 25% des Arrangementpreises zu leisten. Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Betrag anlässlich des Vertrags- abschlusses zu bezahlen. Der Restbetrag ist spätestens fünf Wochen vor Reiseantritt zu zahlen. Nicht rechtzeitige Zahlung berech- tigt den Veranstalter, die Reiseleistung zu verweigern. Flugscheine sind zumZeitpunkt der Ticketausstellung bezahlbar. 3. Umbuchung und Änderungen durch den Reisenden 3.1 Umbuchungen Bei Änderungen (Namensänderung, Änderung des Reisedatums, Umbuchung der Unterkunft oder des Mietwagens, etc.) erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200 pro Person. Nach Beginn der Annullierungsfristen gelten die Beding- ungen gemäss Ziffer 4. 3.2 Ausnahmen Für Flugscheine und gewisse Land- leistungen gelten besondere Umbuchungs- und Änderungsbestimmungen. 4. Annullierung durch den Reisenden 4.1 Meldung Falls Sie Ihre Reise nicht antreten können, müssen Sie dies dem Veranstalter oder Ihrem Reisebüro schriftlich mitteilen. Massgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Bei einem Rücktritt haben wir, beziehungsweise die in der Reisebestätigung aufgeführten Reisever- anstalter, Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. 4.2 Bearbeitungsgebühren Bei Annullierung oder Teilannullierung einer bestätigten Buchung erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200 pro Person. Zusätzlich werden Annullierungs- kosten gemäss Ziffer 4.3 fällig. 4.3 Annullierungskosten Bei Annullierung oder Teilannullierung einer bestätigten Buchung erheben wir zusätzlich zu der Bearbeitungsgebühr (Ziffer 4.2) Annullierungskosten. 4.3.1 Normale Annullierungskosten Bis 46 Tage vor Reisebeginn 15% 45 - 31 Tage vor Reisebeginn 30% 30 - 16 Tage vor Reisebeginn 50% 15 - 08 Tage vor Reisebeginn 80% 07 - 0 Tage vor Reisebeginn 100% 4.3.2 Abweichende Annullierungskosten Für Annullierung, Änderung oder Um- buchung von geführten Privat- und Gruppenreisen, Unterkünften in staatlichen oder privaten Natur- und Wildschutz- gebieten sowie für Bahnbillette gelten die folgenden verschärften Annullierungs- kosten: bis 90 Tage vor Abreise 50% 89 - 31 Tage vor Abreise 80% 30 - 0 Tage vor Abreise 100% 4.3.3 Annullierung Flug Bei der Annullierung einer definitiven Flugbuchung erheben wir eine Gebühr von CHF 100 pro Person. Nach Ausstellung der Flugscheine gelten die Bedingungen des entsprechenden Flugtarifes bzw. der Flug- gesellschaft. In der Regel ist für Flugtickets keine Rückerstattung möglich. 4.3.4 Veranstaltungstickets Bei Annullierung von Konzert-, Theater-, Oper- oder Sporttickets sind 100% Annullierungskosten fällig. 4.3.5 Campingplätze und Rastlager Bei Annullierungvon Campingplätzen sowie staatlichen Unterkünften und Rastlagern sind 100% Annullierungskosten fällig. 4.3.6 Abweichende Bedingungen Für einzelne Leistungen oder zu bestimmten Jahreszeiten/Hochsaisonperio- den gelten spezielle Annullierungsbeding- ungen. 4.4 «No Show» – nicht Erscheinen Wenn Sie einen Flug, Zug oder ein Schiff verpassen, besteht keine Möglichkeit auf Rückerstattung. Verpassen Sie den Rückflug, so müssen Sie auf eigene Kosten einen anderen Rückflug buchen. Dies gilt insbesondere auch bei Flugplanänder- ungen. 4.5 Sie brechen die Reise ab Brechen Sie die Reise ab, geben Sie ein Fahrzeug früher zurück oder annullieren Sie an Ort und Stelle einzelne Leistungen, können grundsätzlich keine Rücker- stattungen vorgenommen werden. Sofern die Leistungsträger vor Ort für die von Ihnen nicht bezogenen Leistungen eine Rücker- stattung vornehmen, erhalten Sie von uns eine Rückvergütung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr nach Ziffer 3.1. Für solche Rückvergütungen/Ansprüche benötigen wir eine schriftliche Bestätigung der betroffenen Leistungsträger. 5. Meldung einer Ersatzperson Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie bis 46 Tage vor Abreise eine Ersatzperson benennen, die bereit ist, die Reise unter den gleichen Bedingungen an Ihrer Stelle anzutreten. Die Ernennung einer Ersatzperson ist nur möglich, wenn dies alle beteiligten Leistungsträger, insbesondere die Fluggesellschaft, akzeptieren. In jedem Fall wird bei der Ernennung einer Ersatzperson eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200 erhoben. Zusätzlich werden die Gebühren der Leistungsträger weiter verrechnet. 6. Annullierung der Reise durch den Veranstalter Eine Annullierung durch den Veranstalter hat spätestens vier Wochen vor Abreise zu erfolgen. Vorbehalten bleiben höhere Gewalt, Unruhen, Streik sowie andere Umstände, welche es als ratsam erscheinen lassen, dass in Ihrem Interesse auf die Durchführung der Reise verzichtet wird. Aus den gleichen Gründen kann auch eine Reise abgebrochen werden. Bei einer Annullierung durch uns erhalten Sie den Preis vollständig zurück. Bei Abbruch der Reise vergüten wir Ihnen die ersparten Aufwendungen. Weitere Schadenersatz- ansprüche sind ausgeschlossen. 7. Pass-, Visa- und Impfbestimmungen Sie sind für die notwendigen Reise- dokumente selbst verantwortlich. Der Veranstalter informiert Sie über die Pass- und Visaerfordernisse sowie über gesund- heitspolizeiliche Formalitäten und even- tuelle Impfungen. Wir übernehmen keine Haftung, falls ein Passagier aufgrund unvollständiger Reisedokumente nicht befördert werden kann. Sie haben in diesem Fall keinen Anspruch auf Rück-erstattung. 8. Preis- und Programmänderungen Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibun- gen, Preise in den Prospekten und auf Preislistenzu ändern. Sollte dies der Fall sein, informiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss. 8.1 Preisänderungen Für bestimmte nachfolgend aufgeführte Fälle müssen wir uns vorbehalten, die in unseren Katalogen, Preislisten und Offerten publizierten Preise zu erhöhen: - Tarifänderungen von Transportunter- nehmen (z.B. Treibstoffzuschläge) - neu eingeführte oder erhöhte Gebühren und Taxen (z.B. Flughafentaxen) - staatlich verfügte Preiserhöhung oder Erhebung von Steuern (z.B. Mehrwert- steuer) - Wechselkursänderungen Falls der Veranstalter die Preise aus diesen Gründen ändert, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens drei Wochen vor Abreise bekannt gegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglich gebuchten Totalpreises, so haben Sie das Recht, innert fünf Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung gegen volle Rückvergütung Ihrer Zahlung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. 8.2 Programmänderung Der Veranstalter behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportmittel, Flug- gesellschaften, Flugzeiten) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Der Veranstalter informiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und versucht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung anzu- bieten. 9. Beanstandungen Entsprechen die erbrachten Leistungen nicht der Beschreibung im Katalog oder sind sie anderweitig mangelhaft, müssen Sie unverzüglich bei der Reiseleitung oder dem Dienstleistungsunternehmen, welches die Leistung erbringen sollte, unent-geltliche Abhilfe verlangen. Sollte Abhilfe nicht möglich sein, müssen Sie von der Reiseleitung oder vom Dienstleistungs- unternehmen, welches die Leistung erbringen soll, eine schriftliche Bestätigung verlangen. Beanstandungen und allfällige Schadenersatzansprüche müssen spätes- tens vier Wochen nach der Rückkehr schriftlich geltend gemacht werden. 10. Haftung 10.1 Haftung bei Vermittlung fremder Leistungen Vermittelt der Veranstalter einzelne Baukastenleistungen (Hotels, Mietwagen, Transport, Touren) haftet der Veranstalter nur für die ordnungsgemässe Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungs- erbringung selbst. Wir stehen jedoch dafür ein, dass wir diese Unternehmen sorgfältig ausgewählt haben. Ausserdem verpflichten wir uns, Sie bei der Geltendmachung von berechtigten Ansprüchen zu unterstützen. 10.2 Pauschalreisen Bei Pauschalreisen haften wir für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung der von uns oder durch von uns beauftragte Unternehmen (Hotels, Transportunter- nehmen) schuldhaft verursacht worden ist. Bei Geltendmachung von solchen Schadenersatzansprüchen sind Sie ver- pflichtet, Ihre Ansprüche gegenüber Dritten an uns abzutreten. 10.3 Ausschluss und Begrenzung Unabhängig davon, ob eine Pauschal- oder Baukastenreise vorliegt, bleiben Schaden- ersatzansprüche ausgeschlossen, wenn sie auf ein Versäumnis von Ihnen, auf unvorhersehbare oder unabwendbare Versäumnisse eines Dritten oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind oder wenn ein Schaden trotz gebotener Sorgfalt durch uns oder durch den Dienstleistungsträger nicht vorhergesehen oder abgewendet werden konnte. Vorbehalten bleiben die in Internationalen Übereinkommen vorge- sehenen Beschränkungen der Entschädi- gung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages. 11. Reisegarantie Unser Unternehmen ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert dem Konsumenten die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise. Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle oder unter www.garantiefonds.ch 12. Ombudsmann Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und uns sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann der Reisebranche gelangen. Der Ombudsmann strebt bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und dem Veranstalter oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine ausgewogene Einigung an. 13. Anwendbares Recht/Gerichtsstand Unsere Beziehungen zu Ihnen unterliegen schweizerischem Recht. Es gelten folgende Gerichtsstände: Dreamtime Travel AG Gerichtsstand: 5400 Baden Travel Service St. Gallen GmbH Gerichtsstand: 9000 St. Gallen Australasia Travel Service AG Gerichtsstand: 8042 Zürich 15.09.2018 / FM-082 AVRBDT_AA

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