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Stand 27.05.2021 | Änderungen bleiben vorbehalten

 

Bestimmungen Rückreise / Einreise in die Schweiz per Flugzeug

Geimpfte und genesene Reisende sind bei Ein- beziehungsweise Rückreise in die Schweiz während 6 Monaten generell von der Quarantänepflicht befreit. Dabei sind sie auch von der Testpflicht und der Pflicht zur Angabe der Kontaktdaten bei der Einreise ausgenommen. Voraussetzung ist eine vollständige Impfung mit einem in der Schweiz oder durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff. Auch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind von der Reisequarantäne und der Testpflicht bei der Einreise ausgenommen. 

Für nicht Geimpfte oder nicht Genesene sowie für Rückehrende aus einem Land mit einer besorgniserregenden Virusvariante gelten bis auf Weiteres die folgenden Anforderungen und Bedingungen: 

Negativer Covid-19 Test

Nicht geimpfte oder genesene Reisende älter als 16 Jahre müssen bei der Einreise in die Schweiz zwingend ein negatives Covid-19 Testresultat vorweisen. Zugelassen sind die folgenden beiden Varianten:

Variante 1: PCR Test
Das Testresultat darf beim Boarding nicht älter als 72h (ab Testentnahme) sein und muss zwingend vor dem Flug vorliegen und beim Check-in oder Gate am Abflugort gezeigt werden. Wenn Sie einen PCR Test gemacht haben, ist nach Ankunft in der Schweiz kein weiterer Test mehr notwendig.

Variante 2: Antigen-Schnelltest
Das Testresultat des Antigen Tests darf beim Boarding nicht älter als 24h (ab Testentnahme) sein und muss zwingend vor dem Flug vorliegen und beim Check-in oder Gate am Abflugort gezeigt werden. Nach Einreise in der Schweiz muss unverzüglich ein zweiter Antigen Schnelltest gemacht werden. Der Begriff «unverzüglich» wurde von den Schweizer Behörden nicht weiter definiert. Wir empfehlen, den Test am Ankunftstag zu machen.


Testresultat

Das Dokument (digital oder auf Papier) mit dem Testergebnis muss folgende Angaben in Deutsch, Englisch, Französisch, oder Spanisch enthalten:

  • Name, Vorname und Geburtsdatum der getesteten Person
  • Datum und Zeit der Probeentnahme
  • die Art der Testung (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest)
  • das Testergebnis selbst.


Ausnahmen von der Testpflicht
Ausgenommen von der Testpflicht für Flugreisende in die Schweiz sind:

  • Geimpfte und Genesene
  • Kinder unter 16 Jahre
  • Transitpassagiere, die den Transitflughafen in der Schweiz vor der Weiterreise nicht verlassen
  • Personen mit einem ärztlichen Attest, dass aus medizinischen Gründen kein Nasen-Rachen-Abstrich gemacht werden kann
  • Personen mit einem ärztlichen Attest, dass sie innerhalb der letzten drei Monate vor Einreise an COVID-19 erkrankt waren und als geheilt gelten
  • Personen, die das Schweizer Bürgerrecht oder einen von der Schweiz ausgestellten Aufenthaltstitel besitzen und keine Möglichkeit hatten, sich innert nützlicher Frist oder mit vernünftigem Aufwand auf Sars-CoV-2 testen zu lassen. Diese fehlende Möglichkeit muss mit einer Selbstdeklaration bestätigt werden. Das Dokument Selbstdeklaration finden Sie auf der Webseite des BAG.

Einreiseformular

Reisende, die mit dem Flugzeug in die Schweiz einreisen, müssen ein Einreiseformular ausfüllen. Kinder bis 12 Jahre können im Formular einer mitreisenden erwachsenen Person erfasst werden. Link zum Einreiseformular: https://swissplf.admin.ch/formular

Füllen Sie das elektronische Einreiseformular vor oder während der Reise über einen Computer oder über das Smartphone aus. Sobald Sie das Formular ausgefüllt haben, erhalten Sie als Bestätigung einen QR-Code per Mail. Halten Sie diesen Code für Kontrollen bei der Einreise bereit. Bei Kontrollen können Sie den QR-Code auf dem Smartphone vorweisen oder eine ausgedruckte Bestätigung zeigen.

Geimpfte und genesene Reisende sind von der Abgabe der Kontaktdaten ausgenommen.

Einreise aus einem Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko und/oder besorgniserregenden Virusvarianten

Nicht geimpfte und nicht genesene Reisende, welche aus einem Land oder Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko in die Schweiz einreisen, müssen sich nach Ankunft in der Schweiz für zehn Tage in Quarantäne begeben. Die Quarantäne kann mit einem weiteren Test auf 7 Tage verkürzt werden. 

Alle Reisende (geimpft und nicht geimpft), die aus einem Land mit einer besorgniserregenden Virusvariante einreisen, müssen sich nach Ankunft in der Schweiz für zehn Tage in Quarantäne begeben. Die Quarantäne kann mit einem weiteren Test auf 7 Tage verkürzt werden. 

Prüfen Sie dazu die BAG Liste der Risikoländer und der Länder mit besorgniserregenden Virusvarianten: BAG-Liste der Risikoländer (admin.ch)

Detaillierte Informationen zu den Quarantänebestimmungen finden Sie auf der Seite des BAG – Bundesamt für Gesundheit.

Individuelle Regelungen der Airlines

Bitte beachten Sie, dass sich diese Informationen auf die aktuell geltenden Regelungen bezüglich Einreise in die Schweiz per Flugzeug beziehen. Zusätzlich müssen die individuellen Regelungen der jeweiligen Airline sowie möglicher Transferorte beachtet werden.

Dreamtime Travel wird Sie über die aktuell geltenden Regeln zum Zeitpunkt Ihrer Reise informieren.