Allgemeine Vertrags- und
Reisebedingungen (ARB)
Die Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen
regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und
der Dreamtime Travel AG bzw. Australasia Travel
Service AG, nachfolgend „Veranstalter“ genannt. Bei
vermittelten Leistungen Dritter wie Pauschalreisen
anderer Reiseveranstalter oder Einzelleistungen
wie Flugscheine, Mietwagen oder Hotelunterkünfte
schliessen Sie den Vertrag direkt mit den entspre-
chenden Unternehmen ab, und wir sind nicht Ver-
tragspartei.
1. Vertragsabschluss
1.1. Abschluss des Reisevertrages
Der Vertrag zwischen Ihnen und dem Veranstalter
kommt mit der Entgegennahme Ihrer schrift-
lichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung
direkt beim Veranstalter oder bei Ihrem Reisebüro
zustande. Von jenem Zeitpunkt an werden die
Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und
dem Veranstalter wirksam. Melden Sie zusätzliche
ReiseteilnehmerInnen an, so stehen Sie für deren
Vertragspflichten ein.
1.2. Buchung via Reisebüro
Das Reisebüro ist Ihr Berater und vertritt Sie uns
gegenüber. Es leitet in Ihrem Auftrag die Anmeldung
an uns weiter. Massgeblich ist unsere Bestätigung an
Ihr Reisebüro.
1.3. Leistungen, Nebenabreden
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich
aus der Leistungsbeschreibung in unseren Katalogen
sowie den Angaben in der Reisebestätigung. Neben-
abreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwün-
sche etc.) bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen
Bestätigung durch den Veranstalter. Reisebüros sind
nicht bevollmächtigt, vom Inhalt des Reiseprospektes
einschliesslich der Reisebedingungen abweichende
Zusicherungen zu geben oder abändernde oder
ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1. Preise
Die Preise für Reisearrangements ersehen Sie aus
Prospekt, Preisliste oder Offerte. Sie verstehen
sich, wenn nichts anderes erwähnt ist, in Schweizer
Franken.
2.2. Gebühren für Beratung und Reservation/Auf-
tragspauschale
Neben den im Katalog erwähnten Preisen erhebt
der Veranstalter bzw. Ihr Reisebüro zusätzlich eine
Gebühr für die Reservierung, Bearbeitung und Be-
ratung.
2.3. Kreditkartengebühr
Für den Zusatzaufwand bei Bezahlung mit Kredit-
karte verrechnet der Veranstalter bzw. Ihr Reisebüro
die Gebühr der Abrechnungstelle an Sie weiter.
2.4. Zahlungskonditionen
Bei der Anmeldung oder spätestens innerhalb von 10
Tagen nach Erhalt der Bestätigung ist eine Anzah-
lung von mindestens 25% des Arrangementpreises
zu leisten. Bei kurzfristigen Buchungen ist der ge-
samte Betrag anlässlich des Vertragsabschlusses zu
bezahlen. Der Restbetrag ist spätestens 5 Wochen
vor Reiseantritt zu zahlen. Nicht rechtzeitige Zah-
lung berechtigt den Veranstalter, die Reiseleistung
zu verweigern. Flugscheine sind zum Zeitpunkt der
Ticketausstellung bezahlbar.
3. Umbuchung und Änderungen durch den Reisenden
3.1. Umbuchungen
Bei Änderungen (Namensänderung, Änderung des
Reisedatums, Umbuchung der Unterkunft oder des
Mietwagens, etc.) erheben wir eine Bearbeitungs-
gebühr von Fr. 200.– pro Person. Nach Beginn der
Annullierungsfristen gelten die Bedingungen gemäss
Ziffer 4.
3.2. Ausnahmen
Für Flugscheine und gewisse Landleistungen gelten
besondere Umbuchungs- und Änderungsbestim-
mungen.
4. Annullierung durch den Reisenden
4.1. Meldung
Falls Sie Ihre Reise nicht antreten können, müssen
Sie dies dem Veranstalter oder Ihrem Reisebüro
schriftlich mitteilen. Massgebend ist der Eingang
der Rücktrittserklärung. Bei einem Rücktritt haben
wir, beziehungsweise die in der Reisebestätigung
aufgeführten Reiseveranstalter, Anspruch auf eine
angemessene Entschädigung.
4.2. Bearbeitungsgebühren
Bei Annullierung oder Teilannullierung einer bestä-
tigten Buchung erheben wir eine Bearbeitungsge-
bühr von Fr. 200.– pro Person. Zusätzlich werden
Annullierungskosten gemäss Ziffer 4.3 fällig.
4.3. Annullierungskosten
Bei Annullierung oder Teilannullierung einer bestä-
tigten Buchung erheben wir zusätzlich zu der Bear-
beitungsgebühr (Ziffer 4.2) Annullierungskosten.
4.3.1. Normale Annullierungskosten
Bis 46 Tage vor Reisebeginn 15%
45 - 31 Tage vor Reisebeginn 30%
30 - 16 Tage vor Reisebeginn 50%
15 - 08 Tage vor Reisebeginn 80%
07 - 0 Tage vor Reisebeginn 100%
4.3.2. Abweichende Annullierungskosten
Für Annullierung, Änderung oder Umbuchung von
geführten Privat- und Gruppenreisen, Unterkünfte
in staatlichen oder privaten Natur- und Wildschutz-
gebieten sowie für Bahnbillette gelten die folgenden
verschärften Annullierungskosten:
bis 66 Tage vor Abreise 30%
65 - 31 Tage vor Abreise 50%
30 - 16 Tage vor Abreise 80%
15 - 0 Tage vor Abreise 100%
4.3.3. Annullierung Flug
Bei der Annullierung einer definitiven Flugbuchung
erheben wir eine Gebühr von Fr. 100.– pro Person.
Nach Ausstellung der Flugscheine gelten die Bedin-
gungen des entsprechenden Flugtarifes bzw. der
Fluggesellschaft. Für Internet- und andere Spezial-
tarife ist in der Regel keine Rückerstattung möglich.
4.3.4. Veranstaltungstickets
Bei Annullierung von Konzert-, Theater-, Oper- oder
Sporttickets sind 100% Stornogebühren fällig, so-
bald das Arrangement vom Veranstalter schriftlich
bestätigt ist.
4.3.5. Abweichende Bedingungen
Für einzelne Leistungen oder zu bestimmten Jah-
reszeiten/Hochsaisonperioden gelten spezielle An-
nullierungsbedingungen. Details finden Sie auf der
Reisebestätigung.
4.4. „No Show“ – nicht Erscheinen
Wenn Sie einen Flug, Zug oder ein Schiff verpassen,
besteht keine Möglichkeit auf Rückerstattung. Ver-
passen Sie den Rückflug, so müssen Sie auf eigene
Kosten einen anderen Rückflug buchen. Dies gilt
insbesondere auch bei Flugplanänderungen.
4.5. Sie brechen die Reise ab
Brechen Sie die Reise ab, geben Sie ein Fahrzeug
früher zurück oder annullieren Sie an Ort und Stelle
einzelne Leistungen, können grundsätzlich keine
Rückerstattungen vorgenommen werden. Sofern die
Leistungsträger vor Ort für die von Ihnen nicht bezo-
genen Leistungen eine Rückerstattung vornehmen, er-
halten Sie von uns eine Rückvergütung abzüglich einer
Bearbeitungsgebühr nach Ziffer 3.1. Für solche Rück-
vergütungen/Ansprüche benötigen wir eine schriftliche
Bestätigung der betroffenen Leistungsträger.
5. Meldung einer Ersatzperson
Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie bis
46 Tage vor Abreise eine Ersatzperson benennen, die
bereit ist, die Reise unter den gleichen Bedingungen
an Ihrer Stelle anzutreten. Die Ernennung einer Er-
satzperson ist nur möglich, wenn dies alle beteiligten
Leistungsträger, insbesondere die Fluggesellschaft,
akzeptieren. In jedem Fall wird bei der Ernennung
einer Ersatzperson eine Bearbeitungsgebühr von
Fr. 200.– erhoben. Zusätzlich werden die Gebühren
der Leistungsträger weiter verrechnet.
6. Annullierung der Reise durch den Veranstalter
Eine Annullierung durch den Veranstalter hat spä-
testens vier Wochen vor Abreise zu erfolgen. Vorbe-
halten bleiben höhere Gewalt, Unruhen, Streik sowie
andere Umstände, welche es als ratsam erscheinen
lassen, dass in Ihrem Interesse auf die Durchführung
der Reise verzichtet wird. Aus den gleichen Gründen
kann auch eine Reise abgebrochen werden. Bei ei-
ner Annullierung durch uns erhalten Sie den Preis
vollständig zurück. Bei Abbruch der Reise vergüten
wir Ihnen die ersparten Aufwendungen. Weitere
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
7. Pass-, Visa- und Impfbestimmungen
Sie sind für die notwendigen Reisedokumente selbst
verantwortlich. Der Veranstalter informiert Sie über
die Pass- und Visaerfordernisse sowie über gesund-
heitspolizeiliche Formalitäten und eventuelle Imp-
fungen. Wir übernehmen keine Haftung, falls ein
Passagier aufgrund unvollständiger Reisedokumente
nicht befördert werden kann. Sie haben in diesem
Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung.
8. Preis- und Programmänderungen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Prospekt-
angaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den
Prospekten und auf Preislisten zu ändern. Sollte dies
der Fall sein, informiert Sie Ihre Buchungsstelle vor
Vertragsabschluss.
8.1. Preisänderungen
Für bestimmte nachfolgend aufgeführte Fälle müssen
wir uns vorbehalten, die in unseren Katalogen, Preis-
listen und Offerten publizierten Preise zu erhöhen:
- Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B.
Treibstoffzuschläge)
- neu eingeführte oder erhöhte Gebühren und Taxen
(z.B. Flughafentaxen)
- staatlich verfügte Preiserhöhung oder Erhebung
von Steuern (z.B. Mehrwertsteuer)
- Wechselkursänderungen
Falls der Veranstalter die Preise aus diesen Grün-
den ändert, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis
spätestens 3 Wochen vor Abreise bekannt gegeben.
Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ur-
sprünglich gebuchten Totalpreises, so haben Sie das
Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung
gegen volle Rückvergütung Ihrer Zahlung kostenlos
vom Vertrag zurückzutreten.
8.2. Programmänderung
Der Veranstalter behält sich auch in Ihrem Interesse das
Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne verein-
barte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportmittel,
Fluggesellschaften, Flugzeiten) zu ändern, wenn un-
vorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es
erfordern. Der Veranstalter informiert Sie so rasch als
möglich über solche Änderungen und versucht, Ihnen
eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten.
9. Beanstandungen
Entsprechen die erbrachten Leistungen nicht der
Beschreibung im Katalog oder sind sie anderweitig
mangelhaft, müssen Sie unverzüglich bei der Reise-
leitung oder dem Dienstleistungsunternehmen,
welches die Leistung erbringen sollte, unentgeltliche
Abhilfe verlangen. Sollte Abhilfe nicht möglich sein,
müssen Sie von der Reiseleitung oder vom Dienstleis-
tungsunternehmen, welches die Leistung erbringen
soll, eine schriftliche Bestätigung verlangen. Bean-
standungen und allfällige Schadenersatzansprüche
müssen spätestens vier Wochen nach der Rückkehr
schriftlich geltend gemacht werden.
10. Haftung
10.1. Haftung bei Vermittlung fremder Leistungen
Vermittelt der Veranstalter einzelne baukasten-
leistungen (Hotels, Mietwagen, Transport, Touren)
haftet der Veranstalter nur für die ordnungsgemässe
Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungs-
erbringung selbst. Wir stehen jedoch dafür ein,
dass wir diese Unternehmen sorgfältig ausgewählt
haben. Ausserdem verpflichten wir uns, Sie bei der
Geltendmachung von berechtigten Ansprüchen zu
unterstützen.
10.2. Pauschalreisen
Bei Pauschalreisen haften wir für den unmittelbaren
Schaden bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung
der von uns oder durch von uns beauftragte Unter-
nehmen (Hotels, Transportunternehmen) schuldhaft
verursacht worden ist. Bei Geltendmachung von sol-
chen Schadenersatzansprüchen sind Sie verpflichtet,
Ihre Ansprüche gegenüber Dritten an uns abzutreten.
10.3. Ausschluss und Begrenzung
Unabhängig davon, ob eine Pauschal- oder Bauka-
stenreise vorliegt, bleiben Schadenersatzansprüche
ausgeschlossen, wenn sie auf ein Versäumnis von
Ihnen, auf unvorhersehbare oder unabwendbare
Versäumnisse eines Dritten oder auf höhere Gewalt
zurückzuführen sind oder wenn ein Schaden trotz
gebotener Sorgfalt durch uns oder durch den Dienst-
leistungsträger nicht vorhergesehen oder abgewendet
werden konnte. Vorbehalten bleiben die in Internati-
onalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkun-
gen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung
oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages.
11. Reisegarantie
Die Australasia Travel Service AG und die Dream-
time Travel AG sind Teilnehmer am Garantiefonds
der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen
die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit der
Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge so-
wie Ihre Rückreise. Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei
Ihrer Buchungsstelle oder unter
www.garantiefonds.ch.12. Ombudsmann
Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinander-
setzung zwischen Ihnen und uns sollten Sie an den
unabhängigen Ombudsmann der Reisebranche ge-
langen. Der Ombudsmann strebt bei jeder Art von
Problemen zwischen Ihnen und dem Veranstalter
oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht
haben, eine ausgewogene Einigung an.
13. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Unsere Beziehungen zu Ihnen unterliegen schwei-
zerischem Recht. Die Dreamtime Travel AG kann
ausschliesslich an ihrem Sitz in der Schweiz (5400
Baden) eingeklagt werden. Für Australasia Travel
Service AG gilt der Gerichtsstand Zürich.