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Allgemeine Vertrags- und

Reisebedingungen (ARB)

Die Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen

regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und

der Dreamtime Travel AG bzw. Australasia Travel

Service AG, nachfolgend „Veranstalter“ genannt. Bei

vermittelten Leistungen Dritter wie Pauschalreisen

anderer Reiseveranstalter oder Einzelleistungen

wie Flugscheine, Mietwagen oder Hotelunterkünfte

schliessen Sie den Vertrag direkt mit den entspre-

chenden Unternehmen ab, und wir sind nicht Ver-

tragspartei.

1. Vertragsabschluss

1.1. Abschluss des Reisevertrages

Der Vertrag zwischen Ihnen und dem Veranstalter

kommt mit der Entgegennahme Ihrer schrift-

lichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung

direkt beim Veranstalter oder bei Ihrem Reisebüro

zustande. Von jenem Zeitpunkt an werden die

Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und

dem Veranstalter wirksam. Melden Sie zusätzliche

ReiseteilnehmerInnen an, so stehen Sie für deren

Vertragspflichten ein.

1.2. Buchung via Reisebüro

Das Reisebüro ist Ihr Berater und vertritt Sie uns

gegenüber. Es leitet in Ihrem Auftrag die Anmeldung

an uns weiter. Massgeblich ist unsere Bestätigung an

Ihr Reisebüro.

1.3. Leistungen, Nebenabreden

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich

aus der Leistungsbeschreibung in unseren Katalogen

sowie den Angaben in der Reisebestätigung. Neben-

abreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwün-

sche etc.) bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen

Bestätigung durch den Veranstalter. Reisebüros sind

nicht bevollmächtigt, vom Inhalt des Reiseprospektes

einschliesslich der Reisebedingungen abweichende

Zusicherungen zu geben oder abändernde oder

ergänzende Vereinbarungen zu treffen.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1. Preise

Die Preise für Reisearrangements ersehen Sie aus

Prospekt, Preisliste oder Offerte. Sie verstehen

sich, wenn nichts anderes erwähnt ist, in Schweizer

Franken.

2.2. Gebühren für Beratung und Reservation/Auf-

tragspauschale

Neben den im Katalog erwähnten Preisen erhebt

der Veranstalter bzw. Ihr Reisebüro zusätzlich eine

Gebühr für die Reservierung, Bearbeitung und Be-

ratung.

2.3. Kreditkartengebühr

Für den Zusatzaufwand bei Bezahlung mit Kredit-

karte verrechnet der Veranstalter bzw. Ihr Reisebüro

die Gebühr der Abrechnungstelle an Sie weiter.

2.4. Zahlungskonditionen

Bei der Anmeldung oder spätestens innerhalb von 10

Tagen nach Erhalt der Bestätigung ist eine Anzah-

lung von mindestens 25% des Arrangementpreises

zu leisten. Bei kurzfristigen Buchungen ist der ge-

samte Betrag anlässlich des Vertragsabschlusses zu

bezahlen. Der Restbetrag ist spätestens 5 Wochen

vor Reiseantritt zu zahlen. Nicht rechtzeitige Zah-

lung berechtigt den Veranstalter, die Reiseleistung

zu verweigern. Flugscheine sind zum Zeitpunkt der

Ticketausstellung bezahlbar.

3. Umbuchung und Änderungen durch den Reisenden

3.1. Umbuchungen

Bei Änderungen (Namensänderung, Änderung des

Reisedatums, Umbuchung der Unterkunft oder des

Mietwagens, etc.) erheben wir eine Bearbeitungs-

gebühr von Fr. 200.– pro Person. Nach Beginn der

Annullierungsfristen gelten die Bedingungen gemäss

Ziffer 4.

3.2. Ausnahmen

Für Flugscheine und gewisse Landleistungen gelten

besondere Umbuchungs- und Änderungsbestim-

mungen.

4. Annullierung durch den Reisenden

4.1. Meldung

Falls Sie Ihre Reise nicht antreten können, müssen

Sie dies dem Veranstalter oder Ihrem Reisebüro

schriftlich mitteilen. Massgebend ist der Eingang

der Rücktrittserklärung. Bei einem Rücktritt haben

wir, beziehungsweise die in der Reisebestätigung

aufgeführten Reiseveranstalter, Anspruch auf eine

angemessene Entschädigung.

4.2. Bearbeitungsgebühren

Bei Annullierung oder Teilannullierung einer bestä-

tigten Buchung erheben wir eine Bearbeitungsge-

bühr von Fr. 200.– pro Person. Zusätzlich werden

Annullierungskosten gemäss Ziffer 4.3 fällig.

4.3. Annullierungskosten

Bei Annullierung oder Teilannullierung einer bestä-

tigten Buchung erheben wir zusätzlich zu der Bear-

beitungsgebühr (Ziffer 4.2) Annullierungskosten.

4.3.1. Normale Annullierungskosten

Bis 46 Tage vor Reisebeginn 15%

45 - 31 Tage vor Reisebeginn 30%

30 - 16 Tage vor Reisebeginn 50%

15 - 08 Tage vor Reisebeginn 80%

07 - 0 Tage vor Reisebeginn 100%

4.3.2. Abweichende Annullierungskosten

Für Annullierung, Änderung oder Umbuchung von

geführten Privat- und Gruppenreisen, Unterkünfte

in staatlichen oder privaten Natur- und Wildschutz-

gebieten sowie für Bahnbillette gelten die folgenden

verschärften Annullierungskosten:

bis 66 Tage vor Abreise 30%

65 - 31 Tage vor Abreise 50%

30 - 16 Tage vor Abreise 80%

15 - 0 Tage vor Abreise 100%

4.3.3. Annullierung Flug

Bei der Annullierung einer definitiven Flugbuchung

erheben wir eine Gebühr von Fr. 100.– pro Person.

Nach Ausstellung der Flugscheine gelten die Bedin-

gungen des entsprechenden Flugtarifes bzw. der

Fluggesellschaft. Für Internet- und andere Spezial-

tarife ist in der Regel keine Rückerstattung möglich.

4.3.4. Veranstaltungstickets

Bei Annullierung von Konzert-, Theater-, Oper- oder

Sporttickets sind 100% Stornogebühren fällig, so-

bald das Arrangement vom Veranstalter schriftlich

bestätigt ist.

4.3.5. Abweichende Bedingungen

Für einzelne Leistungen oder zu bestimmten Jah-

reszeiten/Hochsaisonperioden gelten spezielle An-

nullierungsbedingungen. Details finden Sie auf der

Reisebestätigung.

4.4. „No Show“ – nicht Erscheinen

Wenn Sie einen Flug, Zug oder ein Schiff verpassen,

besteht keine Möglichkeit auf Rückerstattung. Ver-

passen Sie den Rückflug, so müssen Sie auf eigene

Kosten einen anderen Rückflug buchen. Dies gilt

insbesondere auch bei Flugplanänderungen.

4.5. Sie brechen die Reise ab

Brechen Sie die Reise ab, geben Sie ein Fahrzeug

früher zurück oder annullieren Sie an Ort und Stelle

einzelne Leistungen, können grundsätzlich keine

Rückerstattungen vorgenommen werden. Sofern die

Leistungsträger vor Ort für die von Ihnen nicht bezo-

genen Leistungen eine Rückerstattung vornehmen, er-

halten Sie von uns eine Rückvergütung abzüglich einer

Bearbeitungsgebühr nach Ziffer 3.1. Für solche Rück-

vergütungen/Ansprüche benötigen wir eine schriftliche

Bestätigung der betroffenen Leistungsträger.

5. Meldung einer Ersatzperson

Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie bis

46 Tage vor Abreise eine Ersatzperson benennen, die

bereit ist, die Reise unter den gleichen Bedingungen

an Ihrer Stelle anzutreten. Die Ernennung einer Er-

satzperson ist nur möglich, wenn dies alle beteiligten

Leistungsträger, insbesondere die Fluggesellschaft,

akzeptieren. In jedem Fall wird bei der Ernennung

einer Ersatzperson eine Bearbeitungsgebühr von

Fr. 200.– erhoben. Zusätzlich werden die Gebühren

der Leistungsträger weiter verrechnet.

6. Annullierung der Reise durch den Veranstalter

Eine Annullierung durch den Veranstalter hat spä-

testens vier Wochen vor Abreise zu erfolgen. Vorbe-

halten bleiben höhere Gewalt, Unruhen, Streik sowie

andere Umstände, welche es als ratsam erscheinen

lassen, dass in Ihrem Interesse auf die Durchführung

der Reise verzichtet wird. Aus den gleichen Gründen

kann auch eine Reise abgebrochen werden. Bei ei-

ner Annullierung durch uns erhalten Sie den Preis

vollständig zurück. Bei Abbruch der Reise vergüten

wir Ihnen die ersparten Aufwendungen. Weitere

Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

7. Pass-, Visa- und Impfbestimmungen

Sie sind für die notwendigen Reisedokumente selbst

verantwortlich. Der Veranstalter informiert Sie über

die Pass- und Visaerfordernisse sowie über gesund-

heitspolizeiliche Formalitäten und eventuelle Imp-

fungen. Wir übernehmen keine Haftung, falls ein

Passagier aufgrund unvollständiger Reisedokumente

nicht befördert werden kann. Sie haben in diesem

Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung.

8. Preis- und Programmänderungen

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Prospekt-

angaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den

Prospekten und auf Preislisten zu ändern. Sollte dies

der Fall sein, informiert Sie Ihre Buchungsstelle vor

Vertragsabschluss.

8.1. Preisänderungen

Für bestimmte nachfolgend aufgeführte Fälle müssen

wir uns vorbehalten, die in unseren Katalogen, Preis-

listen und Offerten publizierten Preise zu erhöhen:

- Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B.

Treibstoffzuschläge)

- neu eingeführte oder erhöhte Gebühren und Taxen

(z.B. Flughafentaxen)

- staatlich verfügte Preiserhöhung oder Erhebung

von Steuern (z.B. Mehrwertsteuer)

- Wechselkursänderungen

Falls der Veranstalter die Preise aus diesen Grün-

den ändert, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis

spätestens 3 Wochen vor Abreise bekannt gegeben.

Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ur-

sprünglich gebuchten Totalpreises, so haben Sie das

Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung

gegen volle Rückvergütung Ihrer Zahlung kostenlos

vom Vertrag zurückzutreten.

8.2. Programmänderung

Der Veranstalter behält sich auch in Ihrem Interesse das

Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne verein-

barte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportmittel,

Fluggesellschaften, Flugzeiten) zu ändern, wenn un-

vorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es

erfordern. Der Veranstalter informiert Sie so rasch als

möglich über solche Änderungen und versucht, Ihnen

eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten.

9. Beanstandungen

Entsprechen die erbrachten Leistungen nicht der

Beschreibung im Katalog oder sind sie anderweitig

mangelhaft, müssen Sie unverzüglich bei der Reise-

leitung oder dem Dienstleistungsunternehmen,

welches die Leistung erbringen sollte, unentgeltliche

Abhilfe verlangen. Sollte Abhilfe nicht möglich sein,

müssen Sie von der Reiseleitung oder vom Dienstleis-

tungsunternehmen, welches die Leistung erbringen

soll, eine schriftliche Bestätigung verlangen. Bean-

standungen und allfällige Schadenersatzansprüche

müssen spätestens vier Wochen nach der Rückkehr

schriftlich geltend gemacht werden.

10. Haftung

10.1. Haftung bei Vermittlung fremder Leistungen

Vermittelt der Veranstalter einzelne baukasten-

leistungen (Hotels, Mietwagen, Transport, Touren)

haftet der Veranstalter nur für die ordnungsgemässe

Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungs-

erbringung selbst. Wir stehen jedoch dafür ein,

dass wir diese Unternehmen sorgfältig ausgewählt

haben. Ausserdem verpflichten wir uns, Sie bei der

Geltendmachung von berechtigten Ansprüchen zu

unterstützen.

10.2. Pauschalreisen

Bei Pauschalreisen haften wir für den unmittelbaren

Schaden bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung

der von uns oder durch von uns beauftragte Unter-

nehmen (Hotels, Transportunternehmen) schuldhaft

verursacht worden ist. Bei Geltendmachung von sol-

chen Schadenersatzansprüchen sind Sie verpflichtet,

Ihre Ansprüche gegenüber Dritten an uns abzutreten.

10.3. Ausschluss und Begrenzung

Unabhängig davon, ob eine Pauschal- oder Bauka-

stenreise vorliegt, bleiben Schadenersatzansprüche

ausgeschlossen, wenn sie auf ein Versäumnis von

Ihnen, auf unvorhersehbare oder unabwendbare

Versäumnisse eines Dritten oder auf höhere Gewalt

zurückzuführen sind oder wenn ein Schaden trotz

gebotener Sorgfalt durch uns oder durch den Dienst-

leistungsträger nicht vorhergesehen oder abgewendet

werden konnte. Vorbehalten bleiben die in Internati-

onalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkun-

gen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung

oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages.

11. Reisegarantie

Die Australasia Travel Service AG und die Dream-

time Travel AG sind Teilnehmer am Garantiefonds

der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen

die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit der

Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge so-

wie Ihre Rückreise. Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei

Ihrer Buchungsstelle oder unter

www.garantiefonds.ch.

12. Ombudsmann

Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinander-

setzung zwischen Ihnen und uns sollten Sie an den

unabhängigen Ombudsmann der Reisebranche ge-

langen. Der Ombudsmann strebt bei jeder Art von

Problemen zwischen Ihnen und dem Veranstalter

oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht

haben, eine ausgewogene Einigung an.

13. Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Unsere Beziehungen zu Ihnen unterliegen schwei-

zerischem Recht. Die Dreamtime Travel AG kann

ausschliesslich an ihrem Sitz in der Schweiz (5400

Baden) eingeklagt werden. Für Australasia Travel

Service AG gilt der Gerichtsstand Zürich.